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Ihren Traumwagen in der Praxis testen

Vereinbaren Sie jetzt eine Probefahrt bei Ihrer bhg Filiale

Machen Sie den Praxistest: Mit einer Probefahrt verschaffen Sie sich einen umfassenden Eindruck von Ihrem Traumwagen und stellen Ihre Kaufentscheidung auf eine sichere Grundlage. Nutzen Sie die Möglichkeit, um auf einer Testfahrt zu prüfen, ob das ausgewählte Fahrzeug Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen entspricht. In jeder unserer bhg-Filialen können Sie eine Probefahrt vereinbaren – Sie müssen lediglich einen Führerschein vorweisen können und mindestens 18 Jahre alt sein.

Nehmen Sie sich die Zeit, um das ins Auge gefasste Fahrzeug ausgiebig im Straßenverkehr zu testen. Für Neu- und Gebrauchtwagen können Sie bei der bhg Ihre Probefahrt vereinbaren und sich damit die Entscheidung für ein neues Fahrzeug so leicht wie möglich machen.

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Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer persönlichen Angaben ist uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Abwicklung der Kontaktanfrage und zweckbezogenen Betreuung.

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Ich kann unter der E-Mail-Adresse kundenbetreuung@bhg-mobile.de jederzeit Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.

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Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist.