e-tron_Versteuerung_2000x1200.jpg
Donnerstag, 4. April 2019
3

DAS LOHNT SICH RICHTIG.

DIENSTWAGEN MIT ELEKTROANTRIEB.

Seit 1. Januar 2019 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Dienstwagen. Das macht den Audi e-tron* als Dienstwagen noch attraktiver.

Für Elektrofahrzeuge – also rein elektrische Batteriefahrzeuge sowie Plug-in-Hybride – wird die Dienstwagenbesteuerung im Begünstigungszeitraum zwischen 01. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gefördert. Dabei wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung halbiert. Dies gilt für die pauschale 1 % Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienheimfahrten. Somit ist der e-tron* ohne Einschränkung förderfähig.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns einfach in Ihrer Filiale vor Ort.

*Verbrauchs- und Emissionswerte nach NEFZ : Stromverbrauch kombiniert: 24,3–22,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; Energieeffizienzklasse A+; Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP: Kombiniert: 26,1–22,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; Elektrische Reichweite (Kombiniert): 370–441 km

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.