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Unsere Leistungen

Gebrauchtwagengarantie

Über 1.000 Gebrauchtwagenfahrzeuge

Eine große und vielfältige Auswahl an Gebrauchtwagen aller Marken steht Ihnen bei der bhg zur Auswahl: Über 1.000 Gebrauchte warten auf ihren neuen Besitzer - und darauf, auch Ihre mobilen Träume wahr werden zu lassen.

50 Tage Umtauschrecht – ohne Wenn und Aber*

Die bhg garantiert Ihnen beim Kauf eines Gebrauchten 50 Tage Umtauschrecht – ohne Wenn und Aber*. Profitieren Sie von einem sicheren Gebrauchtwagenkauf ohne Risiko.

Inzahlungnahme-Garantie für Ihr aktuelles Fahrzeug

Dank unserer Inzahlungnahme-Garantie müssen Sie sich nicht mehr um den Verkauf Ihres alten Autos kümmern und profitieren zugleich von einem reduzierten Kaufpreis Ihres neuen Gebrauchtwagens.

HU und AU mindestens 18 Monate

Unsere Garantie: Bei all unseren Gebrauchtwagen werden die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) frühestens 18 Monate nach Ihrem Kauf fällig. So müssen Sie sich in der ersten Zeit mit Ihrem Gebrauchten um nichts kümmern und können uneingeschränkte Mobilität genießen.

*Tausch gegen ein gleichwertiges oder hochwertigeres gebrauchtes Fahrzeug. Nähere Information erfahren Sie in Ihrer Filiale vor Ort. Gilt nicht für Neu-, Vorführ-, Dienst- oder Werkswagen.

 

 

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist.