Sie verfügen über einen Fuhrpark, bei dem Sie ein Fahrzeug pro Jahr beziehen? Dann sind Sie hier richtig! Informieren Sie sich hier über Ihre exklusiven Vorteile und attraktiven Angebote als Businesskunde bei der bhg Autohandelsgesellschaft. Falls Sie weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zu allen Fragen zur Verfügung.
Finden Sie hier den passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Bei Ihrem bhg Standort beraten wir Sie gern zu den passenden Modellen und deren Förderfähigkeit.
Mit dem attraktiven Angeboten des Volkswagen Professional Class für Businesskunden, erhalten sie Volkswagen Neufahrzeuge zu einem erheblichen Preisvorteil durch das GeschäftsfahrzeugLeasing. Unsere Ansprechpartner informieren Sie gern.
Businesskunden profitieren von den Audi Business Konditionen für ausgewählte Audi Modelle. Diese sind auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und überzeugen durch Komfort, Sicherheit und ein exzellentes Fahrgefühl. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.
Das exklusive Škoda Angebot für Businesskunden wird Sie überzeugen! Die Fahrzeuge verbinden außergewöhnliches Design mit attraktiven Sonderleasing-Konditionen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.
Journalisten müssen flexible und schnell sein, wenn es darauf ankommt.
Mit Fahrzeugen der bhg werden Sie zuverlässig durch den Tag begleitet. Profitieren Sie von unseren attraktiven Konditionen unter folgenden Voraussetzungen:
Unternehmen, die sich für ein Modell von der bhg entscheiden profitieren von unserer jahrelangen Branchenerfahrung. Die bhg bietet dabei Fahrzeuge an, bei denen Wirtschaftlichkeit und Wertbeständigkeit ebenso im Fokus stehen. Aber auch Variabilität und Design werden nicht vernachlässigt.
Ihre Vorteile:
Ganz selbstverständlich am mobilen Alltag teilnehmen- auch mit Handicap. So wie Sie es sich wünschen, unabhängig und mobil.
Mit Fahrhilfen und Assistenzsystemen von Volkswagen stimmen wir Ihr Wunschfahrzeug genau auf Ihre Bedürfnisse ab und schaffen so mehr Mobilität und mehr Lebensqualität.
Die Vorteile:
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹Deutscher Journalistenverband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (Ver.di), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten (freelens), Verband der Sportjournalisten (VdS), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Presse Verband (DPV), Deutscher Fachjournalisten Verband (DFJV), Verband der Motorjournalisten (VdM)
2 Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.
3 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.