
Ihr CUPRA Händler in der Nähe
Attraktive Förderungen für Gewerbekunden
Neue Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen
Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.

Attraktive Förderungen für Privatkunden
Die neue E-Auto Förderung
Die neue E-Auto-Förderung startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 und gilt für alle Fahrzeuge, die seit diesem Datum neu zugelassen wurden. Privatpersonen können die Förderung voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen. Bis dahin wird laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal bereitstehen. Bei Ihrem bhg Standort beraten wir Sie gern zu den passenden Modellen und deren Förderfähigkeit.
Ausführliche Infos finden Sie beim Bundesumweltministerium
* Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Basisförderung, einer möglichen Familienförderung sowie einkommensabhängigen Zuschlägen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung für Privatpersonen ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums möglich. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.

Jetzt Förderprämie berechnen
Mit unserem Förderprämienrechner für Elektro- und Hybrid*-Neufahrzeuge können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch Ihre mögliche staatliche Förderung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt unter anderem Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, die Anzahl der Kinder sowie den Fahrzeugtyp und zeigt Ihnen übersichtlich Ihre individuelle Förderhöhe an. So erhalten Sie eine verlässliche Orientierung, bevor Sie sich für Ihr neues Fahrzeug entscheiden.
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Standortübersicht
News
Beliebte CUPRA Modelle
CUPRA COLLECTION
Die CUPRA COLLECTION macht den Alltag spannender:
mit vielfältigen Lifestyle-Artikeln von Kleidung bis Accessoires. Jeder Artikel zeichnet sich durch besondere Eleganz aus und spiegelt mit seinen Farben und Materialien die Haltung der marke wider.

CUPRA SPECIALIST bhg
Die bhg Autohandelsgesellschaft mbH ist Ihr Autohändler rund um Reutlingen und bietet neben SEAT eine vielfältige Auswahl an CUPRA Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Sportwagenmarke, die einfach anders ist. CUPRA ist eng verbunden mit den Rennstrecken dieser Welt und vereint Sportlichkeit mit Eleganz. Finden Sie bei uns ein breit gefächertes Fahrzeugangebot.
CUPRA Verkauf und Service: Persönliche Beratung und Betreuung
Wir bieten Ihnen attraktive auf Sie zugeschnittene Finanzierungs- und Leasingangebote für Ihren nächsten CUPRA an. Speziell für Business- und Großkunden halten wir exklusive Angebote bereit, die wir mit einer persönlichen Betreuung verknüpfen. Bei einer Probefahrt können Sie sich von Ihrem ausgewählten Wunschfahrzeug auch in der Praxis überzeugen und zudem in unserer Filiale all Ihre Fragen beantworten lassen. Ein kompetentes und engagiertes Mitarbeiterteam kümmert sich um Ihre Wünsche. Jetzt die richtige Entscheidung treffen und in Reutlingen Ihren neuen CUPRA finden.
Fahrzeuge. Inspiriert vom Rennsport. Unverwechselbar. Kraftvoll. Sophisticated. Gebaut für die Straße. Und ein neuzeitliches sportliches Fahrgefühl.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie umfassend und persönlich. Ob Sie sich einen neuen CUPRA kaufen oder eine Wartung, Reparatur oder Fahrzeugpflege in Auftrag geben möchten: Bei der bhg stehen Sie als Kunde mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen an erster Stelle. „Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ ist dabei unser Motto. Als CUPRA Vertriebspartner stehen wir Ihnen in Reutlingen zur Seite und freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.




















