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Attraktive Förderungen für Gewerbekunden
Neue Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen
Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.

Attraktive Förderungen für Privatkunden
Die neue E-Auto Förderung
Die neue E-Auto-Förderung startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 und gilt für alle Fahrzeuge, die seit diesem Datum neu zugelassen wurden. Privatpersonen können die Förderung voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen. Bis dahin wird laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal bereitstehen. Bei Ihrem bhg Standort beraten wir Sie gern zu den passenden Modellen und deren Förderfähigkeit.
Ausführliche Infos finden Sie beim Bundesumweltministerium
* Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Basisförderung, einer möglichen Familienförderung sowie einkommensabhängigen Zuschlägen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung für Privatpersonen ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums möglich. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.

Jetzt Förderprämie berechnen
Mit unserem Förderprämienrechner für Elektro- und Hybrid*-Neufahrzeuge können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch Ihre mögliche staatliche Förderung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt unter anderem Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, die Anzahl der Kinder sowie den Fahrzeugtyp und zeigt Ihnen übersichtlich Ihre individuelle Förderhöhe an. So erhalten Sie eine verlässliche Orientierung, bevor Sie sich für Ihr neues Fahrzeug entscheiden.
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
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ŠKODA Neu- und Gebrauchtwagen
Eine individuelle und eingehende Beratung von engagierten und kompetenten Mitarbeitern macht es Ihnen leicht, die richtige Entscheidung für Ihr neues Fahrzeug zu treffen – und natürlich können Sie in unseren Filialen auch eine Probefahrt mit dem ŠKODA Modell Ihrer Wahl vereinbaren. Attraktive Finanzierungs- und Leasingangebote lassen sich optimal auf Ihre persönliche Situation abstimmen und bieten ein hohes Maß an Flexibilität und Freiheit – für höchsten Komfort beim Fahrzeugkauf.
Umfassende Services und Dienstleistungen stehen Ihnen auch nach dem Kauf Ihres neuen ŠKODA zur Verfügung: Die bhg ist Ihr verlässlicher Mobilitätspartner, der Ihnen bei Reparatur, Wartung und Fahrzeugpflege ebenso wie mit vielen weiteren Leistungen rund um die Mobilität zur Verfügung steht. Als Business- oder Großkunde profitieren Sie von besonderen Angeboten und Aktionen, die sich auf Ihre Geschäftstätigkeit optimal zuschneiden lassen.
bhg: ŠKODA Verkauf und Service unter hohem Qualitätsanspruch
Unser Handeln steht unter dem Leitsatz „Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ – und so genießen Sie in Ihrer bhg-Filiale vor Ort stets Verbindlichkeit, Leistungsstärke und Wertschätzung. Unsere Arbeit führen wir professionell, schnell und termingerecht aus und stellen uns unmittelbar auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ein.
Freuen Sie sich auf den Besuch in einem Autohaus, in dem Sie nicht nur Kunde, sondern auch Auftraggeber und Partner sind und sich mit allen Belangen gut aufgehoben fühlen.
In Ihrer bhg Filiale vor Ort beraten und betreuen wir Sie in allen Belangen rund um die Mobilität und stehen Ihnen speziell als ŠKODA Vertragspartner in Freudenstadt und Reutlingen zur Seite.
Ob Sie sich einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug anschaffen, Ihr Fahrzeug in Reparatur oder zur Wartung bringen möchten, ob Sie sich für ein Finanzierungsangebot oder ein spezielles Angebot als Businesskunde interessieren – in Ihrer bhg Filiale vor Ort sind Sie richtig und als geschätzter Kunde stets herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich beraten, tatkräftig unterstützen und professionell betreuen zu dürfen.
Wir sind für Sie da – als ŠKODA Vertriebspartner in Balingen, Ettlingen, Freiburg, Freudenstadt, Lörrach, Reutlingen, Rottweil, Tübingen.
Unseren Service-Standort finden Sie in Kehl und Bühl.
Wir freuen uns darauf, Sie in einer unserer Filialen begrüßen zu dürfen.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.


















































