Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.
Der Sommer bringt leider nicht nur schönes Wetter mit sich – sondern manchmal auch starke Unwetter.
Um sicher zugehen, dass Ihr Fahrzeug den letzten Hagel gut überstanden hat, überprüfen unsere Spezialisten kostenlos die Karosserie Ihres Fahrzeugs.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin an einem unserer Standorte. Natürlich halten wir Sie während der Reparatur mit einem Ersatzfahrzeug mobil.
Die bhg Autohandelsgesellschaft ist Ihr Mobilitätspartner für die Marke Audi. Wir präsentieren Ihnen eine breite Auswahl an Audi-Modellen, darunter Neuwagen, Dienst- und Vorführwagen sowie Gebrauchtfahrzeuge in vielen unterschiedlichen Ausführungen. Ob Sie sich für ein elegantes Cabrio, ein sportliches Coupé, einen geräumigen SUV oder ein innovatives Elektroauto interessieren – bei uns finden Sie das passende Fahrzeug. Nutzen Sie die Kompetenz unserer Mitarbeiter vor Ort, um sich individuell und ausführlich vor dem Kauf Ihres neuen Audi beraten zu lassen oder in einer unserer Filialen eine Probefahrt zu vereinbaren. Wir stellen den Kauf Ihres Fahrzeuges auf eine solide Grundlage und sorgen zudem mit attraktiven Finanzierungs- und Leasingangeboten dafür, dass Sie sich Ihren automobilen Traum auf komfortable Weise erfüllen können. „Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ ist der Leitsatz, der unser tägliches Handeln bestimmt: Als Kunde der bhg genießen Sie damit Leistungsstärke sowie Verbindlichkeit und einen wertschätzenden Umgang in jeder Beziehung. Lassen Sie sich von unserem vielfältigen Audi Angebot begeistern und genießen Sie bei der bhg viele Vorzüge und attraktive Services, die uns von einem klassischen Autohaus unterscheiden.
Ihr Audi Vertriebspartner in der Region.
Wir sind für Sie da – als Audi Vertragshändler in Albstadt, Balingen, Binzen, Freiburg, Kehl, Reutlingen, Rottweil.
Unsere Service-Standorte finden Sie in Bühl, Ettlingen, Metzingen, Mössingen, Tübingen.
Wir freuen uns darauf, Sie in einer unserer Filialen begrüßen zu dürfen.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.