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Donnerstag, 4. April 2019
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DAS LOHNT SICH RICHTIG.

DIENSTWAGEN MIT ELEKTROANTRIEB.

Seit 1. Januar 2019 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Dienstwagen. Das macht den Audi e-tron* als Dienstwagen noch attraktiver.

Für Elektrofahrzeuge – also rein elektrische Batteriefahrzeuge sowie Plug-in-Hybride – wird die Dienstwagenbesteuerung im Begünstigungszeitraum zwischen 01. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gefördert. Dabei wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung halbiert. Dies gilt für die pauschale 1 % Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienheimfahrten. Somit ist der e-tron* ohne Einschränkung förderfähig.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns einfach in Ihrer Filiale vor Ort.

*Verbrauchs- und Emissionswerte nach NEFZ : Stromverbrauch kombiniert: 24,3–22,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; Energieeffizienzklasse A+; Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP: Kombiniert: 26,1–22,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; Elektrische Reichweite (Kombiniert): 370–441 km

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.