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Donnerstag, 11. April 2019
4min

Top Mitfahrgelegenheit für Rollstuhlfahrer.

Unsere Spezial-Umbauten für den Caddy.

Ein Fahrzeug mit Heckausschnitt ist die ideale Lösung für Passivfahrer. Über eine bequem aus- und einklappbare Auffahrrampe mit rutschfestem Belag kann der Rollstuhl mühelos in den Fahrgastraum geschoben werden. Dabei garantiert die tiefergelegte Bodenwanne reichlich Kopffreiheit.

Der Rollstuhl wird mit zwei Gurten vorn und zwei Rollstuhlhalterungen hinten ordnungsgemäß fixiert und gesichert. Die Personensicherung erfolgt über einen Becken- und Schulterschräggurt. Extra-Schutz bietet das optionale Rückhaltesystem „Future Safe“ mit Kopf- und Rückenstütze. Beide Stützen sind unabhängig voneinander schwenk- und arretierbar und lassen sich so hervorragend an die Rücken- und Kopfpartie anpassen.

Je nach Größe des Rollstuhls und der Anzahl der Insassen stehen unterschiedliche Sitzkonfigurationen im Caddy und Caddy Maxi zur Auswahl.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen oder sich vor Ort von unseren Modellen überzeugen möchten – wir beraten Sie gern.

bhg. Ihr Mobilitätspartner.

Zum Angebot Caddy Heckausschnitt

Zum Angebot Caddy Maxi Heckausschnitt

Innenansicht

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Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.