Der Audi RS5 Avant 470 kW tiptronic
Highlight

Der Audi RS5 Avant 470 kW tiptronic

Ohne Sonderzahlung

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Der Audi RS5 Avant 470 kW tiptronic

Ohne Sonderzahlung

Profitieren Sie von der 0,5% Dienstwagenverteuerung²
Unser Leasingangebot1
Monatliche Geschäftsleasingrate¹
1.089 €
zzgl. Bereitsstellungspauschale 1.099 €
48 monatliche Leasingraten à
1.089 €
Leasingsonderzahlung
0 €
Laufleistung p.a.
10.000 km
Laufzeit
48 Monate
Kraftstoffverbrauch komb. gewichtet: 3,9 l/100 km; Stromverbrauch komb. gewichtet: 17,8 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch komb. bei entladener Batterie: 9,6 l/100 km; CO2-Emissionen gewichtet: 88 g/km; CO2-Klasse: B; CO2-Klasse bei entladener Batterie: G; Elektrische Reichweite: 83 km (WLTP)
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WLTP
Kraftstoffverbrauch komb. gewichtet
3,9 l/100 km
Stromverbrauch komb. gewichtet
17,8 kWh/100 km
Kraftstoffverbrauch komb. bei entladener Batterie
9,6 l/100 km
CO2-Emissionen gewichtet
88 g/km
CO2-Klasse
B
CO2-Klasse bei entladener Batterie
G
Elektrische Reichweite
83 km
Systemleistung
470 kW (639 PS)
Kraftstoff
Benzin
Lackierung
Magnetgrau
  • Telefonablage mit induktiver Ladefunktion
  • RS-Stahlbremse hinten mit Bremssätteln schwarz
  • Fußmatten mit RS-Schriftzug
  • Dachhimmel Stoff schwarz
  • Spurverlassenswarnung mit Notfallassistent
  • Sitzheizung vorn
  • Audi Application Store und Smartphone-Interface
  • Vordersitze elektrisch einstellbar
  • Sportkonturlenkrad, 3-Speichen, oben und unten abgeflacht mit Multifunktion,
  • Schaltwippen und Bediensatelliten
  • Einstiegs-LED mit RS-Projektion vorn und hinten
  • Digitaler Radioempfang
  • Scheiben seitlich und hinten in Wärmeschutzverglasung
  • 3-Zonen-Komfortklimaautomatik
  • MMI Navigation plus mit MMI touch
  • Kindersitzbefestigung i-Size-konform auf Beifahrerseite und äußeren Fondsitzen, Top
  • Tether für äußere Fondsitze
  • Modellkennzeichnung am Heck
  • Digitaler Schlüssel
  • quattro mit Dynamic Torque Control
  • Hybrid-Antriebssystem PHEV
  • Audi Soundsystem
  • Massagesitz(e) vorn
  • Innenspiegel automatisch abblendend
Weitere Informationen

¹Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Nur bei teilnehmenden Audi Partnern erhältlich. Abbildung zeigt Sonderausstattung. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Zum Zeitpunkt der Leasingbestellung muss der Kunde der berechtigten Zielgruppe angehören und unter der genannten Tätigkeit aktiv sein. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des Angebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Angebot gültig bis 30.06.2026.

²Für vollelektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 € sowie für förderfähige Plug-in-Hybride gilt weiterhin die 0,5 %-Regelung. Auch diese Fahrzeuge bieten steuerliche Vorteile gegenüber klassischen Verbrennern – vorausgesetzt, die Plug-in-Hybride erfüllen folgende Bedingungen: weniger als 50 g/km CO₂ oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite bei Anschaffung ab dem 1. Januar 2025 (60 km bei Anschaffung vor dem 31. Dezember 2024). Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

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