Kontakt.jpg
Ihren Traumwagen in der Praxis testen

Vereinbaren Sie jetzt eine Probefahrt bei Ihrer bhg Filiale

Machen Sie den Praxistest: Mit einer Probefahrt verschaffen Sie sich einen umfassenden Eindruck von Ihrem Traumwagen und stellen Ihre Kaufentscheidung auf eine sichere Grundlage. Nutzen Sie die Möglichkeit, um auf einer Testfahrt zu prüfen, ob das ausgewählte Fahrzeug Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen entspricht. In jeder unserer bhg-Filialen können Sie eine Probefahrt vereinbaren – Sie müssen lediglich einen Führerschein vorweisen können und mindestens 18 Jahre alt sein.

Nehmen Sie sich die Zeit, um das ins Auge gefasste Fahrzeug ausgiebig im Straßenverkehr zu testen. Für Neu- und Gebrauchtwagen können Sie bei der bhg Ihre Probefahrt vereinbaren und sich damit die Entscheidung für ein neues Fahrzeug so leicht wie möglich machen.

Probefahrt vereinbaren Bild.jpg
Jetzt Probefahrttermin verinbaren

Neuwagen-Probefahrt anfragen

Standort wählen*
Anrede*

Wie sollen wir Sie kontaktieren?

Erreichbarkeit (optional)
Marke wählen (optional)

*Pflichtfelder

Hinweis

Hinweis zum Datenschutz:

Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer persönlichen Angaben ist uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Abwicklung der Kontaktanfrage und zweckbezogenen Betreuung.

Widerrufsrecht:

Ich kann unter der E-Mail-Adresse kundenbetreuung@bhg-mobile.de jederzeit Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.

Standortübersicht

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.