Die Audi Garantieverlängerung

Mit der Garantieverlängerung von Audi schützen Sie sich vor unerwarteten Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie. Sie entscheiden, ob sie die Garantieverlängerung im Anschluss an die Herstellergarantie 1, 2 oder 3 Jahre abschließen. Damit Sie auch nach der Herstellergarantie entspannt fahren können.

Ihre Vorteile: 

  • 100 % Herstellergarantie 
  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten
  • Kostentransparent
  • im Rahmen von Leasing, Finanzierung und Barkauf möglich
  • Kopplung an das Fahrzeug und damit ein sehr gutes Zusatzargument bei einem eventuellen Wiederverkauf
  • langfristiger Qualitätserhalt durch professionellen Service nach den Vorgaben der AUDI AG
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Bis zu weitere 3 Jahre sorgenfrei.

Gebrauchtwagen Garantie

Allgemeine Informationen zur Gebrauchtwagen-Garantie*

Genießen Sie weiterhin einen Rundumschutz – auch für Ihren Gebrauchten.

  • Anschlussgarantie zur PerfectCar Handelsgarantie**
  • Übernahme der Lohn- und Materialkosten notwendiger Reparaturen*** (abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung) für zusätzliche 12 Monate
  • Selbstbeteiligung von 100 Euro, 300 Euro oder 500 wählbar
  • Individuelle Beitragsstaffelung anhand Fahrzeugeigenschaften (Modell, Alter, Höhe der Selbstbeteiligung)
  • Durchführung der Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Übertragbar bei privatem Weiterverkauf
  • Begrenzung auf Erstattungen in Höhe von 2.000 Euro pro Versicherungsjahr ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren oder nach Erreichen einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km

 

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.

**Die PerfectCar Handelsgarantie ist eine vom Händler angebotene Gebrauchtwagen-Garantie.

***Gilt für Reparaturen an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen sowie Unterhaltungselektronik.

Wesentliche Merkmale der Gebrauchtwagen-Garantie*

Verlängern Sie Ihre Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Autohaus und genießen Sie weiterhin Schutz vor unvorhersehbaren Reparaturkosten.

  • Längerer Schutz: Profitieren Sie von weiteren 12 Monaten, in denen die Material- und Lohnkosten bei Reparaturen übernommen werden.
  • Geringe Eigenkosten: Sie zahlen lediglich den für Sie individuell errechneten Beitrag und die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligungssumme bei Schadeneintritt.
  • Reparaturen im Fachbetrieb: Die anstehenden Reparaturen werden in vom Hersteller anerkannten Werkstätten durchgeführt.
  • Ideales Verkaufsargument: Die Gebrauchtwagen-Garantie lässt sich beim privaten Weiterverkauf auf den Folgebesitzer übertragen.

 

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.

**Gilt für Reparaturen an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen sowie Unterhaltungselektronik.

Neuwagen Garantie

Allgemeine Informationen zur Neuwagen-Garantie*

Lassen Sie den Garantieschutz Ihres Neuwagens auch nach Ablauf der Herstellergarantie nicht erlöschen.

  • Schützt Ihr Fahrzeug im Anschluss an die Herstellergarantie
  • Nahezu gleicher Umfang der Herstellergarantie
  • Laufzeit von 1, 2 oder 3 Jahren
  • Abschließbar bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer maximalen Laufleistung von 100.000 Kilometern
  • Keine Selbstbeteiligung Ihrerseits und somit volle Kostenübernahme bis zur im Vertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Wagens
  • Reparaturleistungen in anerkannten Werkstätten
  • Zahlbar in Form monatlicher Beiträge oder eines Einmalbeitrags
  • Ist an das Fahrzeug gebunden und kann bei Weiterverkauf vom Nachbesitzer übernommen werden**
  • Umwandlung in einjährige Funktionsgarantie*** nach Ablauf der Garantieverlängerung

 

*Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

**Die Übernahme der Garantieverlängerung ist ausschließlich im Rahmen von Privatverkäufen möglich.

***Nach Ablauf der Vertragsdauer geht die Garantieverlängerung automatisch in eine kostenpflichtige Funktionsgarantie über.

Wesentliche Merkmale der Neuwagen-Garantie*

Profitieren Sie von den Vorteilen der Neuwagengarantieverlängerung.

  • Erweiterter Schutz: Die Garantieverlängerung schützt Ihren Neuwagen auch über die zweijährige Herstellergarantie hinaus – im nahezu gleichen Umfang.
  • Übernahme von unerwarteten Reparaturkosten: Genießen Sie den Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie. Sie müssen keine Selbstbeteiligung zahlen. Die Kosten im Garantiefall werden vollständig abgedeckt.**
  • Laufzeit wählbar: Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Garantie um 1, 2 oder 3 Jahre verlängern möchten.
  • Flexible Zahlungsweise: Die Kosten für die Garantieverlängerung zahlen Sie nach Wunsch in monatlichen Beiträgen oder als einmalige Zahlung.
  • Nachträglich abschließbar: Die Garantieverlängerung können Sie auch noch nach der Konfiguration Ihres Wagens abschließen.***
  • Gutes Verkaufsargument: Eine gültige Garantieverlängerung kann bei privatem Weiterverkauf an den Nachbesitzer weitergegeben werden – das steigert den Verkaufswert.
  • Automatischer Schutz: Läuft Ihre Neuwagengarantieverlängerung aus, wandelt automatisch in eine Funktionsgarantie um.****

 

*Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

**Die Kostenübernahme erfolgt bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs.

***Abschließbar bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer Fahrleistung von 100.000 Kilometern.

****Die Funktionsgarantie ist kostenpflichtig und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern Sie dies möchten.

PerfectCar Handelsgarantie

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens stehen Sie mindestens 1 Jahr für Mängel am Fahrzeug ein. Schützen Sie sich mit unserer Gebrauchtwagen-Garantieversicherung PerfectCar gegen diesen unvorhersehbaren Schadenaufwand. In der PerfectCar entscheiden Sie sich flexibel und je nach Fahrzeug und Einschätzung für einen bestimmten Deckungsumfang: PerfectCar Premium (Garantie auf Herstellerniveau), PerfectCar PRO (erweiterte Garantie) oder PerfectCar (Baugruppengarantie).

Produktvorteile

  • Finanzielle Absicherung im Rahmen der Sachmängelhaftung
  • Sicherung des Werkstattgeschäftes
  • Individuelle Deckungsumfänge
  • Attraktive Konditionen für junge Gebrauchte
  • Sonderlösung für von der ABT Sportsline GmbH motorgetunte Fahrzeuge

 

 

 

¹mit Klicken dieses Linkes verlassen Sie die Seite der bhg Autohandelsgesellschaft und werden weitergeleitet auf die Seite der Audi Financial Service AG auf der Sie Ihren gewünschten Vertrag abschließen können.

Audi Garantieverlängerung - Ihre Vorteile