Immer auf der sicheren Seite

Der Kreditschutzbrief

Unvorhergesehene Umstände können für eine finanzielle Notlage sorgen. Was aber passiert im Fall, dass die monatlichen Raten nicht mehr beglichen werden können? Mit dem Kreditschutz sichern Sie sich und Ihre Familie ab. So kann auch in Zeiten finanzieller Engpässe die Weiterzahlung Ihrer Kreditrate gewährleistet werden. Der Kreditschutzbrief Plus springt dabei nicht nur im Krankheitsfall für Sie ein, er hilft Ihnen auch bei unverschuldet eingetretener Arbeitslosigkeit.

Der Kreditschutzbrief (Plus) im Überblick.*

Sichern Sie Ihre Finanzierungsraten mithilfe des Kreditschutzbriefes ab. Dabei können Sie zwischen dem herkömmlichen Kreditschutzbrief und dem Kreditschutzbrief Plus wählen. Letzterer bietet Ihnen neben dem Versicherungsumfang des Kreditschutzbriefes eine zusätzliche Absicherung im Falle von unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit inklusive Assistance-Leistungen.

  • Restschuldversicherung für Ihre Finanzierungsraten
  • Übernahme von ausstehenden Raten bei Arbeitsunfähigkeit nach der 6.Woche bis zur Genesung
  • Absicherung von Familienmitgliedern im Todesfall des Versicherten durch die Übernahme von am Todestag ausstehenden Darlehensraten***
  • Unterstützung durch Assistance-Leistungen wie Krankentransporte, Haushaltshilfe oder Einkaufsservice bei Arbeitsunfähigkeit
  • Hilfestellungen bei plötzlicher, unverschuldeter Arbeitslosigkeit, beispielsweise Bewerbertrainings oder juristische Erstberatung (Kreditschutzbrief Plus)
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss notwendig
  • Mehrfachleistungen möglich
  • Auch als Kreditschutzbrief Plus mit zusätzlichem Leistungsumfang verfügbar**

 

*Versicherer für den Kreditschutzbrief (Plus) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.

**Weitere Leistungen und den konkreten Umfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung.

***Deckung entspricht lt. Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Summe der am Todesdatum ausstehenden ursprünglich vereinbarten Darlehensraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate.

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