Energieverbrauch kombiniert in l/100 km: 12,1 – 10,8; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 316 – 284. CO₂-Klasse G
Manche nennen es „Fernweh“. Andere „Abenteuerlust“. Doch eigentlich ist der Name ganz egal. Denn jeder Reisebegeisterte kennt das Gefühl: Die Sehnsucht nach unbekannten Orten. Der Widerwille, alles durchzuplanen. Der Drang, einfach loszufahren und dem Ruf der Welt zu folgen.
Seit Jahrzehnten steht der California für genau diese Freiheit. Sein großer Bruder, der neue Grand California, bietet noch mehr Unabhängigkeit. Denn mit ihm hat man sein voll ausgestattetes Urlaubs-Zuhause mit Küche, Duschbad, Wohn- und Schlafzimmer überall dabei.
Energieverbrauch kombiniert in l/100 km: 12,1 – 10,8; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 316 – 284. CO₂-Klasse G
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¹Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattungen. Angebot gültig bis zum 30.09.2025. Stand 05/2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Optional ist eine Eintauschprämie bei Inzahlungnahme eines Fahrzeugs einer Fremdmarke erhältlich. Gültig nur bei teilnehmenden bhg Betrieben und nur solange der Vorrat reicht. Bonität vorausgesetzt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die Camper bieten für jeden den richtigen Schlafplatz. Der Grand California 600 hat genug Platz für zwei Kinder unter einer Dachluke in einem kuscheligen Hochbett sowie einem geräumigen Querbett für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Für noch mehr Komfort sorgt der Grand California 680 mit einem Längsbett.
Fühlen Sie sich an jedem Ort der Welt wie zu Hause.
Energieverbrauch kombiniert in l/100 km: 12,1 – 10,8; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 316 – 284. CO₂-Klasse G
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.