Wartung & Inspektion

Für einen monatlichen Beitrag werden Lohn- und Materialkosten der fälligen Wartungen & Inspektionen gemäß der Herstellervorgabe übernommen. Durch Wartung & Inspektion zum Festpreis übernimmt die Volkswagen Leasing die Kosten für die Inspektionen bei Ihrem bhg Volkswagen Nutzfahrzeuge Standort.

Ihr Vorteil:
Ein konstant kleiner Beitrag über die vereinbarte Laufzeit anstatt einmalige Kosten die Ihr Haushaltsbudget mehr belasten. 

Wartung & Inspektion

*mit Klicken dieses Linkes verlassen Sie die Seite der bhg Autohandelsgesellschaft und werden weitergeleitet auf die Seite der Volkswagen Financial Service AG auf der Sie Ihren gewünschten Vertrag abschließen können.

Folgende Leistungen werden im Rahmen von Wartung & Inspektion in unseren bhg Werkstätten durchgeführt:

Ihre Vorteile

  • Motorölwechsel inkl. Ölfilter
  • Filterwechsel von Luft-, Pollen- und Kraftstofffilter sowie Gasfilter für BiFuel Fahrzeuge
  • Getriebeölwechsel bei Automatikgetrieben (inklusive Filter) sowie bei Haldexgetrieben
  • Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung inklusive Einstellen der Scheinwerfer
  • Ersatz Zündkerzen
  • Bremsflüssigkeitswechsel
  • Weitere Leistungen: Reinigung Wasserkasten, Wartung Schiebedach

Ein kleiner Überblick

Mit Wartung & Inspektion erhalten Sie Ihr Fahrzeug zu gleichbleibenden Monatsraten in einem gutem Zustand.

  • Abdeckung der Kosten für Inspektions- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben inkl. Lohn- und Materialkosten
  • Inbegriffen sind: Motorölwechsel inklusive Filter, Bremsflüssigkeitenwechsel, Ersatz der Luft, Pollen- und Kraftstofffilter und Ersatz-Zündkerzen
  • Dient dem Werterhalt des Fahrzeugs
  • Anspruch auf einen Tag Ersatzmobilität in Form eines Ersatzwagens oder Hol- und Bringservices**
  • Wartungsarbeiten in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Keine Beschränkung bzgl. Alter und Laufleistung des Fahrzeugs zu Beginn des Vertrags

*Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.

**Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der Volkswagen Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird für einen Tag je Wartung oder Inspektion gewährt.