Erfahren Sie mehr über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für Förderungen.
Bund und Automobilhersteller fördern klimafreundliche Mobilität und somit den Umstieg aufs Elektroauto. Die Zeit könnte kaum besser sein: Mit Umweltbonus bzw. Innovationsprämie, Zuschuss zur privaten Wallbox und der Befreiung von der Kfz-Steuer können Sie finanziell profitieren. Wie die Förderung beantragt werden kann und was genau dahintersteckt, erfahren Sie hier.
Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen.
Einige Förderbedingungen haben sich daher geändert, unter anderem:
Als E-Auto Fahrer helfen Sie aktiv bei der Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase. Als Dankeschön ermöglich es der Gesetzgeber ab 2022, im Rahmen der THG-Quote Ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu veräußern. Somit haben Sie anhand der THG-Quote die Möglichkeit mit unserem Partner Geld von Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen.
Für Sie bedeutet dies konkret: Sie können sich als E-Auto Fahrer jährlich einen CO2 Bonus in Höhe von 200,- € sichern.