EFörderungen_header (5).jpg
EFörderungen_header (5).jpg

Die Förderungen für Elektromobilität

Erfahren Sie mehr über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für Förderungen.

Vorteile des Umstiegs

Elektromobilität und ihre Förderungen

Bund und Automobilhersteller fördern klimafreundliche Mobilität und somit den Umstieg aufs Elektroauto. Die Zeit könnte kaum besser sein: Mit Umweltbonus bzw. Innovationsprämie, Zuschuss zur privaten Wallbox und der Befreiung von der Kfz-Steuer können Sie finanziell profitieren. Wie die Förderung beantragt werden kann und was genau dahintersteckt, erfahren Sie hier. 

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen.

Einige Förderbedingungen haben sich daher geändert, unter anderem:

  • Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride:
    Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge in Zukunft keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Absenkung der Fördersätze:
    Durch den Beschluss des BMWK wurden darüber hinaus ab dem 1. Januar 2023 die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge abgesenkt. Die Innovationsprämie sowie die Leasingstaffelung bleiben weiterhin bestehen.
  • Erhöhung der Mindesthaltedauer:
    Die Mindesthaltedauer wurde bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2023 zwölf Monate. Dementsprechend sind zukünftig ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate betragen.
  • Anzahl der Vorhalter bei jungen Gebrauchtfahrzeugen wurde geändert:
    Die bisherige Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, besteht mit der neuen Richtlinie nicht mehr.
  • Absenkung des maximalen Basislistenpreises:
    Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt.
  • Kreis der Antragsberechtigten:
    Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen

Mehr Infos zu den genauen Fördersätzen

Details zur Förderung

TREIBHAUSGASMINDERUNGSQUOTE VERKAUFEN UND 200,- € BONUS SICHERN.

Die THG-Quote

Als E-Auto Fahrer helfen Sie aktiv bei der Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase. Als Dankeschön ermöglich es der Gesetzgeber ab 2022, im Rahmen der THG-Quote Ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu veräußern. Somit haben Sie anhand der THG-Quote die Möglichkeit mit unserem Partner Geld von Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen. 

Für Sie bedeutet dies konkret: Sie können sich als E-Auto Fahrer jährlich einen CO2 Bonus in Höhe von 200,- € sichern.

Wald_Teaser_klein.jpg

Was muss ich zur THG-Quote wissen?

kaufberatung_emobilitaet_hub.jpg

eMobilität Kaufberatung

Nutzen Sie bequem von zu Hause unsere digitale Kaufberatung.
Mehr erfahren
EAktion_hub2.jpg

Elektro- und Hybrid %Aktion%

Hier geht es zu unseren aktuellen Aktionsangeboten.
Mehr erfahren
EFahrzeugsuchebhg_hub.jpg

Zur Fahrzeugsuche

Hier finden Sie Elektro- und Hybridfahrzeug aus unserem Bestand.
Mehr erfahren
ELaden_hub2.jpg

Laden & Bezahlen

Erfahren Sie hier alles zur Ladeinfrastruktur von E-Autos.
Mehr erfahren
EService_hub2.jpg

Wartung & Service

Informationen rund um Servicebedarf von Elektrofahrzeugen.
Mehr erfahren
Egroßkbhg_hub.jpg

Elektromobilität für Großkunden

Für Ihren Umstieg zur Elektromobilität findet unser Großkundencenter die beste Lösung für Sie.
Mehr erfahren
hub_elektromodelle_bhg.jpg

Elektromodelle

Alles über die aktuellen Elektromodelle von VW, ŠKODA und SEAT.
Mehr erfahren
EFAQ_hub.jpg

FAQ rund um Elektromobilität

Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen zum Thema Elektroauto.
Mehr erfahren