Gesetzliche Gewährleistung
Ihre Rechte beim Fahrzeugkauf
Beim Kauf eines Fahrzeugs haben Verbraucher gesetzliche Rechte, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder einen Mangel aufweist. Diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen Garantie.
Das EU-Gewährleistungslabel
Die Europäische Union hat eine einheitliche Kennzeichnung eingeführt, die Verbraucher über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert.
Die Kennzeichnung soll auf einen Blick darauf hinweisen, dass Ihnen als Verbraucher gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware zustehen.
Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine freiwillige Garantie, sondern gesetzlich vorgesehen. Sie besteht unabhängig davon, ob für das Fahrzeug zusätzlich eine Hersteller- oder Händlergarantie angeboten wird.
Bei einem Fahrzeugkauf ist grundsätzlich der Verkäufer Ihr Ansprechpartner für gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
Neu- und Gebrauchtwagen
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten grundsätzlich sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagens. Bei Gebrauchtwagen können allerdings besondere Vereinbarungen zur Dauer der gesetzlichen Mängelhaftung gelten.
Wichtig: Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Gesetzliche Gewährleistung
- Gesetzlich vorgeschriebene Rechte bei Mängeln
- Besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie
- Ansprechpartner für gesetzliche Gewährleistungsansprüche ist grundsätzlich der Verkäufer
Garantie
- freiwillige zusätzliche Leistung
- kann beispielsweise vom Hersteller oder Händler angeboten werden
- Umfang und Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen
Sie haben Fragen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten? Unsere Mitarbeiter in den bhg Autohäusern informieren Sie gerne.