VW T-Cross

VW T-Cross

Ihr Begleiter für Alltag und Freizeit.

Der neue Volkswagen T-Cross

Der neue T-Cross - ein moderner Kompakt-SUV, der alle Anforderungen spielend erfüllt.

Mit seinem markanten Design und den kompakten Abmessungen zieht er alle Blicke auf sich, während er gleichzeitig viel Raum für den Alltag und die Freizeit bietet.

VW T-Cross Vorstellung.jpg
T-Cross ENERGY 1.0 l TSI OPF 95 PS 6-Gang

T-Cross ENERGY 1.0 l TSI OPF 95 PS 6-Gang

T-Cross ENERGY 1.0 l TSI OPF 95 PS 6-Gang

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Monatliche Leasingrate¹
199 €
zzgl. Überführungskosten 1.499 €
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Leasingsonderzahlung
0 €
Laufleistung p.a.
10.000 km
Laufzeit
48 Monate
Kraftstoffverbrauch komb.: 5,5 l/100 km; CO2-Emissionen: 125 g/km; CO2-Klasse: D (WLTP)
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WLTP
Kraftstoffverbrauch komb.
5,5 l/100 km
CO2-Emissionen
125 g/km
CO2-Klasse
D
Leistung
70 kW (95 PS)
Hubraum
999 cm³
Kraftstoff
Benzin
Lackierung
Ascotgrau oder Pure White
Polster
Soul-Schwarz
  • Spurwechselassistent "Side Assist" und Ausparkassistent
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Fernlichtassistent "Light Assist"
  • Telefonschnittstelle mit induktiver Ladefunktion
  • Digitaler Radioempfang DAB+
  • Fahrassistent "Travel Assist" und Spurhalteassistent "Lane Assist"
  • Automatische Distanzregelung ACC mit Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Vordersitze beheizbar
  • Gepäckraumboden in 2 Höhen einstellbar, für ebene Ladefläche
  • Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt
  • Klimaanlage "Air Care Climatronic" mit Aktiv-Kombifilter und
  • 2-Zonen-Temperaturregelung
  • uvm.
Weitere Informationen

Gültig bis 30.09.2025. Stand 07/2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

¹ Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

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Der neue T-Cross.

VIELSEITIG UND SICHER.

Das Rundum Sorglos Paket

Mit dem Front-Assist samt Fußgängererkennung und der City-Notbremsfunktion sorgt der Volkswagen T-Cross auch für Sicherheit. Im Falle eines Notfalls unterstützt Sie zusätzlich das Notrufsystem eCall. Es baut entweder automatisch oder manuell eine Verbindung zum lokalen Einsatzleitstellenmitarbeiter (PSAP) auf, sobald Ihr Volkswagen einen Unfall festgestellt hat und übermittelt wichtige Daten, wie zum Beispiel die Standortdaten. Sie bleiben außerdem über das eCall-System über den aktuellen Stand des Notrufs informiert.

 

VW T-Cross Features.jpg

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.