Der Škoda Karoq ist ein praktischer SUV, der Kraft und Dynamik in einem selbstbewussten Design vereint. Mit markanter Optik und vielseitigen Funktionen ist er der ideale Begleiter für jede Herausforderung. Erleben Sie die Kombination aus kraftvoller Leistung und praktischer Alltagstauglichkeit. Vereinbaren Sie jetzt eine Probefahrt und entdecken Sie den Škoda Karoq selbst.
NEU: Kfz-Tarife zum besten Preis-Leistungsverhältnis vom Profi. Jetzt hier vergleichen & einfach abschließen.
¹Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Angebot gültig bis 30.09.2025. Bonität vorausgesetzt. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis
An unseren Škoda Standorten finden Sie eine große Auswahl an sofort verfügbaren Neuwagen, Gebrauchtwagen sowie Vorführfahrzeugen, darunter auch den Škoda Karoq.
Besuchen Sie uns vor Ort oder online und entdecken Sie Ihr Wunschmodell.
Erleben Sie den Škoda Karoq mit modernem Design, intelligenten Assistenzsystemen und vielseitigem Raumangebot. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Probefahrt und überzeugen Sie sich selbst von seinem Komfort und Fahrspaß.
Profitieren Sie von unserem großen Angebot an ŠKODA Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Lagerfahrzeugen. Wir sind Ihr kompetenter Volkswagen Partner – bequem und unkompliziert Ihren ŠKODA Scala kaufen, leasen oder Probe fahren. Auf der Suche nach Ihrem Wunschfahrzeug sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Bevor Sie sich für ein Fahrzeugmodell entschieden haben, können Sie zunächst unsere attraktiven Scala Angebote miteinander vergleichen. Nutzen Sie hierzu ganz einfach unsere Fahrzeugsuche und filtern Sie die Angebote ganz nach Ihren Vorstellungen. Hat Sie ein Modell überzeugt, können Sie sich über das Kontaktformular direkt mit uns in Verbindung setzen und das Fahrzeug unverbindlich anfragen.
Kontaktieren Sie uns einfach online oder besuchen Sie uns in einer Filiale bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.