
Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.

Die neue E-Auto-Förderung startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 und gilt für alle Fahrzeuge, die seit diesem Datum neu zugelassen wurden. Privatpersonen können die Förderung voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen. Bis dahin wird laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal bereitstehen. Bei Ihrem bhg Standort beraten wir Sie gern zu den passenden Modellen und deren Förderfähigkeit.
Ausführliche Infos finden Sie beim Bundesumweltministerium
* Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Basisförderung, einer möglichen Familienförderung sowie einkommensabhängigen Zuschlägen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung für Privatpersonen ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums möglich. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.

Mit unserem Förderprämienrechner für Elektro- und Hybrid-Neufahrzeuge können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch Ihre mögliche staatliche Förderung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt unter anderem Ihr Haushaltsjahreseinkommen, die Anzahl der Kinder sowie den Fahrzeugtyp und zeigt Ihnen übersichtlich Ihre individuelle Förderhöhe an. So erhalten Sie eine verlässliche Orientierung, bevor Sie sich für Ihr neues Fahrzeug entscheiden.
Die bhg Autohandelsgesellschaft mbH ist Ihr Mobilitätspartner an zahlreichen Standorten in ganz Baden-Württemberg und bietet eine vielfältige Auswahl an Volkswagen Neu- und Gebrauchtwagen. Finden Sie in unserem breit gefächerten Fahrzeugangebot Ihren Traumwagen – ob ein sportlicher SUV, ein geräumiger Kombi oder ein zukunftsweisendes Elektroauto. Attraktive und maßgeschneiderte Finanzierungs- und Leasingangebote machen auch exklusive Modelle erschwinglich und lassen sich optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und unser Engagement, um Ihren Volkswagen einem gründlichen Check zu unterziehen oder wichtige Reparatur- und Wartungsarbeiten in professionelle Hände zu geben. Die Nähe zu unseren Kunden ist in unserer täglichen Arbeit das oberste Gebot – so verstehen wir es, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und bieten hierfür mehr als nur Standardleistungen an. Ob Hol- und Bringservice bei Werkstattbesuchen, hochwertige Service-Ersatzfahrzeuge oder schnelle und kompetente Hilfe im Pannenfall – wir sind für Sie da: Als verlässlicher und kompetenter Partner in allen Belangen rund um die Mobilität.
bhg Autohandelsgesellschaft: Ihr starker Autohändler vor Ort
„Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ Das ist der Leitsatz, der unseren Geschäftsalltag bestimmt. Die bhg versteht sich nicht nur als Autohändler, sondern vor allem als Ihr kompetenter Volkswagen Dienstleistungs- und Service-Partner. Um uns Ihr Vertrauen jeden Tag neu zu verdienen, warten unsere leistungsstarken Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz und Erfahrung auf, die sie in ihre Arbeit einfließen lassen. Zugleich schaffen Verbindlichkeit und Wertschätzung eine vertrauensvolle Grundlage, die viele unserer Kunden bereits zu treuen Stammkunden gemacht hat. Unsere Service-Leistungen gehen über das Standardangebot hinaus und machen den Fahrzeugkauf oder die Autoreparatur zu einer komfortablen Angelegenheit.
Wir sind für Sie da – als Volkswagen Vertragshändler in Albstadt, Balingen, Bühl, Freiburg, Kehl, Lörrach, Reutlingen, Rottweil, Tübingen.
Unsere Service-Standorte finden Sie in Durmersheim, Freudenstadt, Metzingen, Mössingen, Reutlingen, Tübingen.
Wir freuen uns darauf, Sie in einer unserer Filialen begrüßen zu dürfen.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.