Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.
Der Sommer bringt leider nicht nur schönes Wetter mit sich – sondern manchmal auch starke Unwetter.
Um sicher zugehen, dass Ihr Fahrzeug den letzten Hagel gut überstanden hat, überprüfen unsere Spezialisten kostenlos die Karosserie Ihres Fahrzeugs.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin an einem unserer Standorte. Natürlich halten wir Sie während der Reparatur mit einem Ersatzfahrzeug mobil.
Die bhg Autohandelsgesellschaft mbH ist Ihr Mobilitätspartner an zahlreichen Standorten in ganz Baden-Württemberg und bietet eine vielfältige Auswahl an Volkswagen Neu- und Gebrauchtwagen. Finden Sie in unserem breit gefächerten Fahrzeugangebot Ihren Traumwagen – ob ein sportlicher SUV, ein geräumiger Kombi oder ein zukunftsweisendes Elektroauto. Attraktive und maßgeschneiderte Finanzierungs- und Leasingangebote machen auch exklusive Modelle erschwinglich und lassen sich optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und unser Engagement, um Ihren Volkswagen einem gründlichen Check zu unterziehen oder wichtige Reparatur- und Wartungsarbeiten in professionelle Hände zu geben. Die Nähe zu unseren Kunden ist in unserer täglichen Arbeit das oberste Gebot – so verstehen wir es, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und bieten hierfür mehr als nur Standardleistungen an. Ob Hol- und Bringservice bei Werkstattbesuchen, hochwertige Service-Ersatzfahrzeuge oder schnelle und kompetente Hilfe im Pannenfall – wir sind für Sie da: Als verlässlicher und kompetenter Partner in allen Belangen rund um die Mobilität.
bhg Autohandelsgesellschaft: Ihr starker Autohändler vor Ort
„Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ Das ist der Leitsatz, der unseren Geschäftsalltag bestimmt. Die bhg versteht sich nicht nur als Autohändler, sondern vor allem als Ihr kompetenter Volkswagen Dienstleistungs- und Service-Partner. Um uns Ihr Vertrauen jeden Tag neu zu verdienen, warten unsere leistungsstarken Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz und Erfahrung auf, die sie in ihre Arbeit einfließen lassen. Zugleich schaffen Verbindlichkeit und Wertschätzung eine vertrauensvolle Grundlage, die viele unserer Kunden bereits zu treuen Stammkunden gemacht hat. Unsere Service-Leistungen gehen über das Standardangebot hinaus und machen den Fahrzeugkauf oder die Autoreparatur zu einer komfortablen Angelegenheit.
Wir sind für Sie da – als Volkswagen Vertragshändler in Albstadt, Balingen, Bühl, Freiburg, Kehl, Lörrach, Reutlingen, Rottweil, Tübingen.
Unsere Service-Standorte finden Sie in Durmersheim, Freudenstadt, Metzingen, Mössingen, Reutlingen, Tübingen.
Wir freuen uns darauf, Sie in einer unserer Filialen begrüßen zu dürfen.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.